Kompetenzen
Die Ausprägungen des Wirtschaftsstrafrecht sind vielfältig.
Wir sind auf folgende Gebiete spezialisiert:
Compliance Präventions- und Krisenberatung
Mit „Compliance“ verbinden Unternehmen deutschland- und weltweit die besonderen Anstrengungen des Unternehmens, eine Kultur der Rechtstreue im Unternehmen, seinen Betriebsteilen und den operativen Einheiten zu etablieren.
Im Zuge der zahlreichen Korruptions- und Finanzkrisen der letzten Jahre und der damit einhergehenden großen Aufmerksamkeit von Gerichten und Ermittlungsbehörden hat Compliance eine erhebliche Bedeutung für die Unternehmensorganisation bekommen. Über die Erwartungen des Gesetzgebers an die Legalität eines Rechtsträgers hinaus stellt Compliance nicht nur eine rein regelbasierte Anforderungsmatrix auf, sondern stellt die Person des Mitarbeiters und Managers in den Mittelpunkt der Überlegungen. Sie stellt ihm Hilfen in Form von sog. Richtlinien, Prozessanweisungen oder Beratungsangeboten (häufig auch „Leitplanken und Wegzeichen“ [Stoppschilder, Ampeln, Geh- und Fahrwege usw.] genannt) zur Verfügung, damit sich der Einzelne in einem Umfeld unterschiedlicher Erwartungen und Unternehmenszielsetzungen zurechtfinden kann. Dies ist auch der Grundgedanke des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Zentrale ethischen Grundlagen der Compliance gründen auf einer ganzheitlichen Betrachtung der Produktions- und Lieferkette, der Notwendigkeit, Menschenrechte auch dort zu unterstützen und zu verwirklichen, wo das Unternehmen selbst nicht mehr eine Organisations- und Leitungsmacht ausüben kann (insbesondere in Lieferbeziehungen in Entwicklungs- und Schwellenländer). Schließlich sind besonders in einem Wettbewerbsumfeld Zielsetzungen gefragt, die einen Unterschied zu ausschließlichen Effizienz- oder Optimierungserwartungen machen. Letztlich werden strafgesetzliche Vorgaben (Verbotsgesetze) in Handlungsanleitungen zur Vermeidung solcher Verstöße übergeleitet.
Auf dem Gebiet der Compliance beraten wir Unternehmer und Betriebsleiter umfassend präventiv in den Anforderungen und der Erfüllung eines notwendigen und angemessenen Compliance-Management-Systems (CMS) bis hin zur Prüfungsreife gem. den Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW PS 980) als auch der Internationalen Qualitätsnorm ISO 19.6001 und ISO 37.001. Auch in der Evaluierung bereits bestehender CMS sind wir erfahren und können beratend oder auch prüfend gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern unterstützen.
In rechtlicher Hinsicht beraten wir umfassend über erhöhte Sorgfaltsanforderungen sowie strafrechtliche Risiken im Geschäftsverkehr, im Wettbewerb, bei außenwirtschaftlichen und steuerlichen Fragen, Produktionshaftungs- und Verkehrssicherungspflichten, Aufsichtspflichten als Geschäftsführer, Vorstand und Aufsichtsrat. Bei konkreten Ermittlungen sind wir ermittlungsbegleitend sowohl als strafrechtliche Unternehmensanwälte als auch als Koordinatoren zur Krisenbewältigung tätig. Dabei arbeiten wir auf Ihren Wunsch fachübergreifend mit Ihrer internen Revision, Ihrer Compliance-Abteilung, Ihren Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zusammen. Wir begleiten Sie in der Risikoanalyse ihres Geschäftsbetriebes und der organisatorischen Umsetzung von Compliance-Maßnahmen.
Aufgrund der erheblichen Bedeutung des Themengebiets auch im Ausland, insbesondere im amerikanischen, englischen, europäischen und insbesondere auch osteuropäischen Rechtsraum, sind wir auch grenzüberschreitend für Unternehmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig.
Individualverteidigung
Wir begleiten Sie in jeder Phase eines Ermittlungs-, Straf- oder Bußgeldverfahrens. Wir vertreten und unterstützen Sie sowohl in Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften, der Finanzbehörden und in berufsgerichtlichen Verfahren als auch in der Hauptverhandlung vor Gericht, unabhängig davon, ob Sie einen Verteidiger, Zeugenbeistand oder einen Individualberater benötigen.
Mit unserer langjährigen forensischen Erfahrung in Straf-, Steuer- und Berufsrechtsverfahren stehen wir Ihnen in jeder Verfahrenssituation zur Seite. Wenden Sie sich bei Durchsuchungen, Verhaftungen, Vernehmungen, Auskunftsverlangen und Behördenanfragen, Anklageschriften oder Strafbefehlen sowie Einziehung von Vermögenswerten und allen sonstigen Ermittlungssituationen jederzeit an uns.
Internal Investigations
In einer Zeit, in der Unternehmenslenker (Vorstände, Geschäftsführer) ebenso wie Kontrollorgane (Aufsichts- und Verwaltungsräte) zur eigenen Absicherung ihrer Entscheidungen (business judgement) eine sachlich und wertneutral zusammengestellte Faktenbasis benötigen, gehören unternehmensinterne Aufklärungsmaßnahmen (sog. Internal Investigations) durch externe Anwaltskanzleien oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu den anerkannten und notwendigen unternehmerischen Maßnahmen.
Auch wenn Verantwortungsdruck anderer Gesellschaftsorgane entsteht, wenn Behörden, Hinweisgeber oder sogar Medienvertreter Regelverstöße behaupten oder wegen solcher Themen anfragen, ist die unternehmensinterne Aufklärung die beste – und vielfach auch erforderliche – Antwort darauf. Sie gewährt eine diskrete, effiziente und fokussierte Untersuchung und schützt vor Reputationsschäden. Vor allem bei behördlichen Ermittlungsverfahren entspricht es dem Anspruch an die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne der § 93 Abs. 1 AktG, § 43 Abs. 1 GmbHG, § 34 Abs. 1 GenG, die notwendigen sachlichen Grundlagen und rechtlichen Anforderungen aufzuklären, um für die im Verfahren anstehenden Entscheidungen gerüstet zu sein. Auch die in § 130 OWiG statuierten Aufsichts- und Organisationspflichten (Überwach- und Kontrollpflichten sowie Sanktionen im Falle der Nichtbeachtung), welche mit einer Unternehmenssanktion von bis zu 10 Mio EUR gem. § 30 OWiG einhergehen können, können bei Verdachtsfällen zur internen Aufklärung verpflichten.
Mit der Durchführung solcher Aufklärungen für deutsche Unternehmen aus Industrie, Banken, Handel und Dienstleistung kann unsere Kanzlei auf mehr als zwanzig Jahre Erfahrung zurückblicken. Unternehmen beauftragen uns gerne sowohl zur eigenverantwortlichen Durchführung als auch zur strafrechtlichen Begleitung interner Untersuchungen, da wir uns rasch in die unternehmensspezifische Bedürfnisse einarbeiten und so dem Unternehmen eine zielgerichtete, schadenbegrenzende Aufklärung anbieten können. Dank unserer Verbindungen zu Wirtschaftsprüfern und spezialisierter in- und ausländischer Anwaltskanzleien bspw. im Arbeits-, Datenschutz- und Steuerrecht können die erforderlichen Untersuchungsschritte unter Beachtung des jeweils anwendbaren Rechts umfassend, aber dennoch schnell, koordiniert und kosteneffizient erfolgen.
Ombudstätigkeiten
Im Rahmen von Ombudstätigkeiten bieten wir Ihren MitarbeiterInnen die Möglichkeit, sich in Verdachtsfällen bspw. der Korruption oder Steuerhinterziehung vertrauensvoll an einen externen Anwalt wenden zu können, der dabei die Anonymität des meldenden Mitarbeiters/ der meldenden Mitarbeiterin gegenüber dem Unternehmen gewährleistet.
Wir nehmen im Auftrag des Unternehmens die Mitteilungen der Verdachtsfälle entgegen. Durch die Stellung als unabhängiger Ansprechpartner – der internen wie externen Hinweisgebern Geheimhaltung zusichert – wird für die MitarbeiterInnen die Hemmschwelle zur Meldung von Verdachtsmomenten abgebaut.
Wir stimmen in enger Absprache mit dem Hinweisgeber und der Unternehmensleitung die weiteren Handlungsmöglichkeiten ab, die im Rahmen des Integritätsselbstverständnisses eines Unternehmens erforderlich sind. Dabei unterstützen wir als Ombutsmann bei der Sondierung von ernsthaften Fehlverhaltensmeldungen und beraten zum verantwortungsvollen Handeln nach dem Bekanntwerden solcher Vorwürfe bzw. Verdachtsmomente.
Rechtsgutachten (»legal opinions«)
In Zusammenhang mit unserer rechtsgutachtlichen Tätigkeit unterstützen wir Sie und Ihr Unternehmen bei der Feststellung des geltenden und anzuwendenden Rechts bspw. bei der Planung oder Umsetzung neuer Projekte.
Unser Ziel ist es dabei, Ihnen eine vertrauenswürdige Beurteilung eines (straf-)rechtlich relevanten Sachverhalts an die Hand zu geben, ohne den Blick für die wirtschaftlichen Belange Ihres Unternehmens aus dem Blick zu verlieren. Durch die objektive und umfassende Beantwortung rechtlicher Fragestellungen unterstützen wir Sie sowohl bei entscheidenden Weichenstellungen als auch sonstigen Entscheidungsprozessen im Zusammenhang mit der Führung Ihres Unternehmens.
Durch das umfassende und spezialisierte juristische Fachwissen und die Expertise unserer Anwälte aufgrund langjähriger Berufserfahrung stehen wir Ihnen bei der Beantwortung rechtlicher Fragen gerne beratend zur Verfügung.
Strafanzeigen und Geschädigtenvertretung
Sie sind als natürliche oder juristische Person Opfer einer Straftat geworden? Als geschädigte Person begleiten wir Sie gerne durch den umfangreichen und komplexen Strafverfahrensprozess
– von der Verfassung der Strafanzeige und der damit verbundenen Mitteilung des strafrechtlich relevanten Sachverhalts an die entsprechende Ermittlungsbehörde bis zum Abschluss oder der Einstellung des Verfahrens. Wir vertreten hierbei ihre Verfahrensrechte und unterstützen Sie bei der Inanspruchnahme derselben.
Unternehmensvertretung und Organhaftung
Spätestens wenn die Ermittlungsbehörden ein Verfahren gegen einzelne Unternehmensorgane oder Mitarbeiter eingeleitet haben, ist es für das Unternehmen nicht nur aus rechtlichen Zwängen, sondern auch aus einem Integritätsselbstverständnis ein Anliegen, einen Überblick über die (vermeintlich) begangene Tat – sowohl durch die umfassende Ermittlung des Sachverhalts, als auch durch dessen rechtliche Bewertung – zu gewinnen.
Durch eine daraus erwachsende Kooperation mit der Staatsanwaltschaft oder den ermittelnden Berufskammern kann häufig eine beidseitige positive Zusammenarbeit, also eine „win-win-Situation“, entstehen. Zum einen ist dem Unternehmen daran gelegen, die Tat intern aufzuklären und entsprechende Konsequenzen aus dem Fehlverhalten zu ziehen. Sei es, um personelle Konsequenzen zu treffen oder um die unternehmensinternen Kontrollmechanismen zu überdenken. Zum anderen ergibt sich für die Ermittlungsbehörden dadurch ein Vorteil. Diese kann umfassende Einblicke in die Unternehmensabläufe erhalten und damit im besten Fall eine rasche Aufklärung der zu ermittelnden Sachverhalte ermöglichen.
Zuminde
Zumindest im deutschen Strafrecht gilt (noch) der Grundsatz „Societas delinquere non potest“ (wobei aufgrund des derzeitigen Gesetzesentwurfes eines sog. Verbandssanktionsgesetzes damit zu rechnen ist, dass sich dies bald ändern wird). Das bedeutet, dass unsere Rechtsordnung kein kodifiziertes Unternehmensstrafrecht kennt. Dennoch sind juristische Personen und Personenvereinigungen häufig in besonderem Maße Mittelpunkt straf- und bußgeldrechtlicher Ermittlungen. Die Folgen solcher Ermittlungen sind vielseitig: Nicht nur einzelne Unternehmensverantwortliche oder Mitarbeiter können von straf- und ordnungsrechtlicher Ermittlungen betroffen sein, auch das Unternehmen selbst kann über strafrechtliche Maßnahmen wie der Unternehmensgeldbuße (§§ 30, 130 OWiG) oder der Einziehung (§§ 74 ff. StGB), gravierenden finanziellen Belastungen ausgesetzt sein. Bereits die Einleitung eines Verfahrens kann erheblich störenden Einfluss auf den täglichen Geschäftsbetrieb nehmen, indem Unternehmen mit Problemen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und nicht zuletzt negativer Presseberichterstattung umgehen müssen.
Bei wirtschaftlich tätigen Unternehmen besteht auch für die Geschäftsleitung ein wirtschaftliches Risiko zivil- und strafrechtlich verfolgt und sanktioniert werden. In vielen wirtschafts(straf)rechtlichen Situationen sind daher sowohl präventiv, als auch unternehmensverteidigend die besonderen Belange von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten zu bedenken.
In diesem Bereich bieten wir sowohl Unternehmen als auch Individualpersonen eine umfassende Unterstützung. Knierim Lorenz Breit Rechtsanwälte haben langjährige Erfahrung in der strafrechtlichen Beratung und Vertretung von Unternehmen und besitzen sowohl personell als auch fachlich umfassendes Knowhow bei straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen, um die juristische Beratung, Koordination und Verteidigung mit Ihnen gemeinsam abzustimmen und eine bestmögliche Lösung zu finden.